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Trauung

Die Trauung

Wie Taufe, Konfirmation und Bestattung gehört auch die Hochzeit zu den Passagenriten (rites de passage) im Leben eines Menschen. Solche einschneidende, lebensverändernde Situationen möchten viele kirchlich-religiös grundiert wissen. Die kirchliche Trauung ist ein Beitrag, sich dieser religiösen Verankerung auf ritualisierte Weise zu vergewissern.

 

Planung und Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt

Es ist schön, dass Sie Ihre kirchliche Hochzeit mit einem Gottesdienst feiern wollen. Nach der standesamtlichen Trauung ist der Gottesdienst zur Trauung ein zweiter Höhepunkt dieses Übergangs und bedarf genauer Planung und intensiver Vorbereitung. Beides ist umfänglich, weil vieles bedacht werden muss. Allererst muss natürlich ein passender Termin gefunden, dann die Location ausgewählt sowie die Band gebucht und eine Gästeliste zusammengestellt werden – und, ach ja, ein Pfarrer und die Kirche muss ja auch noch angefragt werden. Es ist sinnvoll den Pfarrer frühzeitig in die Terminfindung mit ein zu beziehen. Denn auch Pfarrer haben viele Termine und die Kirche ist nicht immer frei und ein Organist muss ja auch noch gefunden werden.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt auf und vereinbaren Sie einen ersten Termin für ein Traugespräch mit unserer Pfarrperson. In diesem wird der Ablauf der kirchlichen Trauung angesprochen, Ihre musikalischen Wünsche diskutiert und biblische Trautexte ventiliert. Gottesdienstliche Lieder finden Sie im „Evangelischen Gesangbuch“, biblische Trautexte auf den entsprechenden Seiten im Internet. Bei beidem hilft Ihnen aber auch gerne unser Pfarrer. Zur Vorbereitung des zweiten Gespräches erhalten Sie einen Gottesdienstablauf mit allen möglichen und unverzichtbaren Modulen. In diesem zweiten Gespräch (ca. 4 Wochen vor der Trauung) werden die Gedanken und Überlegungen gebündelt und in eine Sie ansprechende gottesdienstliche Form gegossen.

 

Zuständig

Für alle evangelischen Gemeindeglieder aus dem Pfarrbezirk ist Ihr Pfarramt mit der Pfarrperson zuständig. Sie dürfen aber selbstredende auch einen anderen, mit Ihnen vielleicht befreundeten Pfarrer/eine Pfarrerin wählen. Geben Sie in diesem Fall trotzdem dem Pfarramt Nachricht.. 

 

Ökumenische Trauung o. ä.                    

Gehört einer von Ihnen beiden keiner christlichen Kirche mehr an, wird aber von Ihnen gleichwohl eine evangelische Trauung gewünscht, so ist auch dies möglich, bedarf freilich eines eigenen Formulars. Gehört einer von Ihnen beiden einer anderen christlichen Kirche an, so bedarf der nichtevangelische Partner der Erlaubnis seiner Kirche für die evangelische Trauung. Auch ökumenische Trauung sind möglich, wenn man darunter eine evangelische Trauung unter Beteiligung eines röm.-kath. Priesters versteht oder umgekehrt eine röm.-kath. Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers. So wichtig es sein kann, dass ein Vertreter der eigenen Kirche bei der Trauung anwesend ist, so nötig ist es zu bedenken, ob eine ökumenische Trauung nicht eine hinausgezögerte Festlegung ist. Es ist gegebenenfalls auch möglich, bei der kirchlichen Hochzeit das gemeinsame Kind taufen zu lassen. Dies hat insofern Auswirkung auf Ihre Planung, als dass  der Gottesdienst dann länger dauert. Auch für diesen Gottesdienst gibt es ein eigenes Formular.

 

Unterlagen

Für die Trauung benötigt das Pfarramt Ihr Stammbuch und das ausgefüllte Anmeldeformular (im Pfarramt erhältlich; auch die Anmeldung für gegebenenfalls eine Taufe ist im Pfarramt erhältlich, eine Geburtsurkunde des Kindes wollen Sie dann bitte vorlegen). Beim Traugespräch können Sie sich aus unterschiedlichen Büchern ein Geschenk Ihrer Kirchengemeinde auswählen.