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Spenden/Freiwilliges Kirchengeld

Der freiwillige Kirchenbeitrag wird von allen Kirchengemeindemitgliedern erbeten, die über 18 Jahre alt sind. Die Höhe des Beitrages wird in das Ermessen des Kirchengemeindemitgliedes gestellt.

Das Kirchengemeindemitglied kann festlegen, für welche der unten genannten Aufgaben sein Beitrag bestimmt sein soll.

Auf Antrag wird eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) über den gezahlten Beitrag ausgestellt.

 

Der Beitrag soll für folgende Kirchengemeindeaufgaben Verwendung finden:

1. Barnstorf: Renovierung und Instandhaltung des Gemeindehauses

2. Gevensleben: Renovierung und Reparaturarbeiten  der Küche und des WC

3. Ingeleben: Sanierung der Kirche

4. Watenstedt: Sanierung der Kirche

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung St. Stephan

IBAN: DE 66 2709 2555 0830 4092 00

BIC: GENODEF1WF

Volksbank eG