Spenden/Freiwilliges Kirchengeld
Der freiwillige Kirchenbeitrag wird von allen Kirchengemeindemitgliedern erbeten, die über 18 Jahre alt sind. Die Höhe des Beitrages wird in das Ermessen des Kirchengemeindemitgliedes gestellt.
Das Kirchengemeindemitglied kann festlegen, für welche der unten genannten Aufgaben sein Beitrag bestimmt sein soll.
Auf Antrag wird eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) über den gezahlten Beitrag ausgestellt.
Der Beitrag soll für folgende Kirchengemeindeaufgaben Verwendung finden:
1. Hoiersdorf: Ausstattung des Gemeinderaums Hoiersdorf
2. Wobeck: Gestaltung des Außenbereichs
3. Twieflingen: Restauration der Fenster
Bankverbindung St. Angelus
IBAN: DE 06 2505 0000 0006 8092 89
BIC: NOLADE2HXXX
Braunschweigische Landessparkasse