Spenden/Freiwilliges Kirchengeld
Der freiwillige Kirchenbeitrag wird von allen Kirchengemeindemitgliedern erbeten, die über 18 Jahre alt sind. Die Höhe des Beitrages wird in das Ermessen des Kirchengemeindemitgliedes gestellt.
Das Kirchengemeindemitglied kann festlegen, für welche der unten genannten Aufgaben sein Beitrag bestimmt sein soll.
Auf Antrag wird eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) über den gezahlten Beitrag ausgestellt.
Der Beitrag soll für folgende Kirchengemeindeaufgaben Verwendung finden:
1. Dobbeln: Instandhaltung der Kirche in Dobbeln
2. Beierstedt: Anschaffung eines Festtagsparamentes
3. Söllingen:Vorplatz Kirche Söllingen
4. Jerxheim: Auflagen für die Kirchenbänke
Bankverbindung St.Petrus
IBAN: DE 62 2505 0000 0006 8082 81
BIC: NOLADE2HXXX